Statuten

 

1. Name, Sitz und Zweck

  1. Unter dem Namen „Personen Suchhunde Zürcher Oberland“ – kurz PSZO – besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zur Pflege und Förderung des Mantrailings.
  2. Der PSZO will Mantrailing in der Region des zürcherischen Oberlandes fördern und in Notfällen helfen, vermisste Personen zu finden.
  3. Der Sitz des PSZO ist am Wohnort der amtierenden Präsidentin / des amtierenden Präsidenten.

2. Organisation

Die Organe des PSZO sind:

                  2.1 die Generalversammlung

                  2.2 der Vorstand

                  2.3 die Rechnungsrevisoren

2.1 Generalversammlung

2.1.1         Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand mindestens 14 Tage vorher

               unter Bekanntgabe der Traktanden per Email einberufen und soll alljährlich stattfinden.

2.1.2         Eine ausserordentliche Generalversammlung kann durch den Vorstand jederzeit einberufen werden; weiter

                findet eine solche statt, wenn dies von mindestens einem Fünftel der Mitglieder schriftlich unter Angabe des

                Zweckes gewünscht wird.

2.1.3         Die Befugnisse der Generalversammlung sind:

                  a) Entgegennahme und Genehmigung des vom Vorstand vorzulegenden Jahresberichtes und der

                       Jahresrechnung, sowie des Berichtes der Revisoren und Erteilung der Entlastung an den Vorstand.

                  b) Wahl der Präsidentin / des Präsidenten, der übrigen Vorstandsmitglieder und der Rechnungsrevisoren.

                  c) Beratung und Beschlussfassung über alle Vorlagen und Anträge des Vorstandes, sowie über solche von

                       Mitgliedern, sofern sie bis spätestens 30 Tage vor der GV dem Vorstand schriftlich eingereicht werden.

                  d) Festsetzen der Trainingsgebühren und/oder eines jährlichen Mitglieder-Beitrages.

                  e) Beschlussfassung über Abänderung der Statuten, sowie über die Auflösung des Vereins.

2.2 Der Vorstand

2.2.1         Der Vorstand setzt sich aus 3-7 Mitgliedern zusammen, der für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt

                werden. Ausser der Präsidentin / dem Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst. Aufgabenbereiche des

                Vorstandes sind kumulierbar.

2.2.2         Befugnisse des Vorstandes:

                                    a) Allgemeine Leitung der Vereinsangelegenheiten

                                    b) Ausbildung der Mantrailing-Teams

                                    c) Gerichtliche und aussergerichtliche Vertretung des Vereins

                                    d) Abschluss von Verträgen

                                    e) Aufstellung von Reglementen und Kommissionen

                                    f)  Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

                                    g) Ernennung von Ehrenmitgliedern

2.2.3         Für gültige Beschlüsse ist die Anwesenheit der Mehrheit der Vorstandsmitglieder erforderlich. Beschlüsse

                 werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den

                 Stichentscheid.

2.3 Die Rechnungsrevisoren

                  Die Generalversammlung wählt jeweils auf ein Jahr einen Rechnungsrevisoren, der die Jahresrechnung zu

                  prüfen und der Generalversammlung darüber Bericht und Antrag zu stellen hat.

3. Mitgliedschaft

3.1            Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten. Der Eintritt kann jederzeit erfolgen.

3.2            Austritte sind unter Beachtung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Jahresende, durch schriftliche

                 Mitteilung an den Vorstand zu richten.

3.3            Der Vorstand kann ein Mitglied aus dem Verein ausschliessen, und dies ohne Angabe von Gründen.

3.4            Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen, auch bei allfälligen Rettungseinsätzen. Für die

                  Verbindlichkeit des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.

4.Rechnungswesen

                  Als Rechnungsjahr gilt das Kalenderjahr..

5.Auflösung

                  Bei Auflösung des PSZO ist das Vereinsvermögen, nach Erfüllung aller Verpflichtungen, einer durch den

                  Vorstand zu bestimmenden wohltätigen Organisation des Hundebereichs zu überweisen.

                  Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung des PSZO vom 23. August 2023 genehmigt.

 

Der Präsident: Jörg Zinsli, 23. August 2023